6.4. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Zivil- und Strafkläger 2 [A._____] unter solidarischer Haftbarkeit mit den Beschuldigten D._____ und F._____ Schadenersatz in Höhe von Fr. 598.20 zuzüglich Zins zu 5 % ab 20. Februar 2021 zu bezahlen. 6.5. Der Beschuldigte wird verpflichtet, den Zivil- und Strafklägern 1 und 2 [A._____ und B._____] unter solidarischer Haftbarkeit mit den Beschuldigten D._____ und F._____ eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 17'593.10 (inkl. Fr. 1'257.80 MwSt.) zu bezahlen. 7. 7.1. Die Anklagegebühr wird auf Fr. 1'450.00 festgesetzt und dem Beschuldigten auferlegt. -5-