6.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin 1 [B._____] unter solidarischer Haftbarkeit mit den Beschuldigten D._____ und F._____ Schadenersatz in Höhe von Fr. 1'865.95 zuzüglich Zins zu 5 % ab 20. Februar 2021 zu bezahlen. 6.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Zivil- und Strafkläger 2 [A._____] unter solidarischer Haftbarkeit mit den Beschuldigten D._____ und F._____ eine Genugtuung von Fr. 6'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % ab 20. Februar 2021 zu bezahlen.