Die Mitbeschuldigten hätten insgesamt mindestens Fr. 500.00 erbeutet und den Tatort um ca. 09:25 Uhr wieder verlassen. 2. Das Bezirksgericht Zofingen erkannte mit Urteil vom 16. März 2023: 1. Der Beschuldigte ist schuldig - des qualifizierten Raubes (besondere Gefährlichkeit) gemäss Art. 140 Ziff. 3 Abs. 3 StGB (Anklageziffer 1.); - des Hausfriedensbruchs gemäss Art. 186 StGB (Anklageziffer 1.); - des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Entzug des Führerausweises gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG (Anklageziffer 2.). -4-