B._____ sei im oberen Stockwerk von zwei Beschuldigten an den Handgelenken gepackt und durch einen Schlag auf den Rücken zu Boden gedrückt worden. Ihr seien Mund und Augen zugehalten worden, wobei zwei Beschuldigte in drohender Weise ein Messer in den Händen gehalten hätten. B._____ seien die Augen verbunden, die Handgelenke gefesselt und sie sei mit Klebeband verklebt worden. Sodann sei ihr Klebeband straff über Nase und Mund geklebt worden, wodurch sie an Atemnot litt und dies gegenüber den Beschuldigten kundtat. Schliesslich sei sie in das Nähzimmer gezogen und mit einem die Luftzufuhr weiter einschränkenden Kissenbezug überstülpt und am Boden platziert worden.