Dem Beschuldigten wird in Bezug auf den vorliegend noch umstrittenen Raub und Hausfriedensbruch vorgeworfen, sich als Mittäter in einem weissen Nissan (AG […]) am 20. Februar 2021 um ca. 08:50 Uhr zum Einfamilienhaus von A._____ und B._____ am Q-weg in R._____ begeben zu haben. Er habe Gummihandschuhe getragen und sei mit einer Hygienemaske vermummt gewesen. Einer der Beschuldigten – vermutlich der Mitbeschuldigte F._____ – habe als Postbote verkleidet und mit einem Paket in der Hand an der Haustüre geklingelt. Nach dem Öffnen habe er A._____ zur Unterschrift aufgefordert und ihn am Handgelenk gepackt, woraufhin es zu einem Gerangel gekommen sei.