Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, hat der Beschuldigte durch die gewerbsmässige Verletzung verwandter Schutzrechte rund Fr. 44'000.00 erwirtschaftet und durch den mehrfachen Betrug von der Arbeitslosenkasse Fr. 40'785.80 ertrogen (vgl. oben). Gestützt auf die edierten Kontoauszüge ist sodann erstellt, dass die fraglichen Gelder jeweils auf die beiden Konten des Beschuldigten bei der K. AG._____ flossen und er davon im Deliktszeitraum Barbezüge in Höhe von insgesamt Fr. 71'515.70 bzw. Fr. 44'000.00 getätigt hat (UA act. 1046). Zwar wiesen die Konten des Beschuldigten bereits zu Beginn seiner deliktischen Tätigkeit Salden von Fr. 54'864.85 (UA act.