5.4. Zusammenfassend ist der Beschuldigte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten, Probezeit 3 Jahre, sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 3'600.00 zu verurteilen. - 21 - 6. 6.1. Die Vorinstanz hat in Bezug auf das beschlagnahmte Bargeld in Höhe von Fr. 60'000.00 entschieden, Fr. 44'785.80 seien der Arbeitslosenkasse zurückzuzahlen, Fr. 12'426.25 seien zur Deckung der Ersatzforderung des Staates zu verwenden und der Rest sei an die Geldstrafe, die Busse sowie die Verfahrenskosten anzurechnen (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 9.3.2). Der Beschuldigte beantragt die Herausgabe des beschlagnahmten Bargeldes (vgl. Plädoyer der Verteidigung S. 1).