4 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der Strafrahmen). Die entsprechende Änderung ist per 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Nach dem Grundsatz der lex mitior (vgl. Art. 2 Abs. 2 StGB) ist das für den Beschuldigten mildere Recht und damit das neue Recht anzuwenden und deshalb auf eine Geldstrafe zu verzichten.