Diese Absicht hat der Beschuldigte insoweit manifestiert, als dass er im fraglichen Deliktszeitraum bereits fast 400 Kunden Zugang zu den fraglichen Programmen verschafft und seine Geschäftstätigkeit in diesem Bereich laufend intensiviert hat. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte zahlreiche weitere Verkäufe abgeschlossen hätte, wäre sein Handeln nicht aufgedeckt und durch die Polizei gestoppt worden. - 18 -