5. 5.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten wegen gewerbsmässiger Verletzung von verwandten Schutzrechten, wegen geringfügigen Erschleichens einer Leistung sowie mehrfachen Betrugs schuldig gesprochen und ihn dafür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten, einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 120.00 sowie einer Busse von Fr. 400.00 verurteilt. Der Beschuldigte hat sich zur Strafzumessung einzig als Konsequenz der beantragten Freisprüche geäussert.