352 und 1045 f.). Mit Verfügung vom 15. Dezember 2021 hob die Arbeitslosenkasse die Abrechnungen für die Monate Juni 2018 bis November 2019 auf und verfügte die Rückzahlung der zu viel ausgerichteten Leistungen von gesamthaft Fr. 40'785.80 (vgl. UA act. 348).