Unabhängig von den generierten Einnahmen ergibt sich sodann auch aus dem Umfang der Korrespondenzen mit den Kunden sowie dem betriebenen Aufwand, dass der Beschuldigte die deliktische Tätigkeit nach der Art eines Berufes ausgeübt hat. Der Beschuldigte hat rund 400 Kunden bedient, in den sozialen Medien aktiv neue Kunden angeworben, die Abos jeweils einzeln eingerichtet, teilweise die für den Empfang erforderliche Hardware konfiguriert und zudem einen eigentlichen Benutzer-Support angeboten.