Beschuldigten Verkäufe in Höhe von Fr. 44'000.00 (vgl. die Excel-Liste in UA act. 406 ff. und deren Auswertung in UA act. 403) belegen, ist ohne Weiteres auf die fraglichen Aufzeichnungen in der Excel-Tabelle abzustellen und von einem Deliktsbetrag von Fr. 44'000.00 auszugehen. Für den massgeblichen Zeitraum vom 1. Juni 2018 bis zum 22. November 2019, für welchen der Beschuldigte der gewerbsmässigen Verletzung verwandter Schutzrechte schuldig gesprochen wird, ergibt sich daraus ein monatlicher Umsatz von rund Fr. 2'500.00. Dieser Betrag stellt bereits an sich einen namhaften Beitrag an die Kosten der Lebensgestaltung dar, besonders wenn man bedenkt, dass der Beschuldigte zuvor aus seiner