Dass es bei den fraglichen Verkäufen um legale IPTV-Dienste wie das Streamen von regulären TV-Programmen via App handeln würde – wie es der Beschuldigte sinngemäss geltend macht – ist als unbeachtliche Schutzbehauptung zu qualifizieren. Einerseits bieten zahlreiche TV-Sender ihr Programm mittlerweile auch über Live-Streams im Internet an. Die dafür erforderlichen Apps sind oftmals kostenlos, so dass nicht ersichtlich ist, weshalb jemand dafür Fr. 100.00 oder Fr. 120.00 bezahlen sollte, wie es der Beschuldigte jeweils verlangt hat. Andererseits ergibt sich aus der Korrespondenz mit den Kunden, dass dem Beschuldigten bewusst war, dass sein Angebot illegal war.