Andererseits ergibt sich aus der Auswertung des beim Beschuldigten sichergestellten Laptops, dass der Beschuldigte zwischen dem 30. Oktober 2018 und dem 21. November 2019 insgesamt über 1'200-mal auf die Internetplattform «www.aaa.com» sowie 3'400-mal auf die Plattform «www.bbb.com» zugegriffen hat (UA act. 416). Diese Plattformen dienen dem Bericht zufolge dazu, IPTV-Sender freizugeben und Kunden zu verwalten. Der Benutzer könne einstellen, welche Sender und wie lange diese der Kunde beziehen könne. Dazu sei jeweils die MAC-Adresse der IPTV-Box des Kunden erforderlich (UA act. 417).