Streaming-Abos thematisieren (UA act. 404; 1043 sowie CD in UA act. 1040). Dass das Repertoire des Beschuldigten auch Sender aus dem Angebot der C._____ AG umfasst hat, ergibt sich sodann aus dem von der C._____ AG gemeinsam mit der Strafanzeige eingereichten Chatverlauf und dem darin übermittelten Test-Link (vgl. UA act. 7 ff.). In Bezug auf diesen Chatverlauf, der das Strafverfahren initiiert hat, gibt der Beschuldigte das unberechtigte Weitersenden auch explizit zu (vgl. GA act. 1108).