Auszugehen ist zunächst von der Auswertung der Facebook-Accounts des Beschuldigten. Diese hat ergeben, dass der Beschuldigte über das Profil mit dem Namen «E._____» diverse Anzeigen betreffend den Verkauf von IPTV-Streaming-Abos und den dazu benötigen Geräten geschaltet hat. Darüber hinaus wurden sowohl auf dem besagten Facebook-Account als auch auf den Mobiltelefonen und dem Tablet des Beschuldigten zahlreiche Gesprächsverläufe gefunden, welche den An- und Verkauf von IPTV- -6-