2. 2.1. Die Vorinstanz hat es gestützt auf die Auswertung der beim Beschuldigten beschlagnahmten Datenträger, eine auf dem Laptop des Beschuldigten sichergestellte Excel-Liste, die Auswertung der Facebook-Profile des Beschuldigten sowie die editierten Kontoauszüge als erstellt erachtet, dass der Beschuldigte im Zeitraum vom 1. Juni 2018 bis zum 22. November 2019 unberechtigt mit IPTV-Streaming-Abonnementen – darunter auch Sender aus dem Angebot der C._____ AG – sowie den entsprechenden Geräten zum Empfang derselben gehandelt und damit einen Betrag von insgesamt Fr. 12'426.05 erwirtschaftet hat und hat ihn gestützt darauf der gewerbsmässigen Verletzung von verwandten Schutzrechten gemäss