1. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung einen Freispruch von Schuld und Strafe sowie die Herausgabe der beschlagnahmten Vermögenswerte. Mit Ausnahme des nicht angefochtenen Freispruchs vom Vorwurf der gewerbsmässigen Verletzung verwandter Schutzrechte für den Zeitraum vom 1. November 2017 bis zum 31. Mai 2018 ist damit das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich zu überprüfen.