an die Busse anzurechnen. 1.2. Mit Urteil vom 29. September 2022 sprach des Bezirksgericht Laufenburg den Beschuldigten vom Vorwurf der gewerbsmässigen Verletzung von verwandten Schutzrechten für den Zeitraum vom 1. November 2017 bis zum 31. Mai 2018 frei, im Übrigen jedoch im Sinne der Anklage schuldig und verurteilte ihn dafür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten, einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 120.00 sowie einer Busse von Fr. 400.00 unter Ansetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 34 Tagen.