1. 1.1. Am 7. Juni 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg Anklage gegen den Beschuldigten wegen gewerbsmässiger Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte (URG, SR 231.1), geringfügigen Erschleichens einer Leistung sowie wegen mehrfachen Betrugs und beantragte, er sei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 140.00 sowie einer Busse in Höhe von Fr. 5'000.00 zu bestrafen. Sodann seien die beschlagnahmten Vermögenswerte im Wert von Fr. 60'000.00 mindestens im Umfang von Fr. 44'032.00 einzuziehen und zugunsten des Staates zu verwenden sowie im Übrigen