notwendige Kontakte mit dem Beschuldigten sowie ein Aufwand von 10 Stunden im Jahr 2024 für die Vorbereitung des 13-seitigen Plädoyers, Aufwände mit prozessleitenden Verfügungen, notwendige Kontakte mit dem Beschuldigten, die Teilnahme an der dreistündigen Berufungsverhandlung inkl. Hin- und Rückweg sowie eine kurze Nachbesprechung mit dem Beschuldigten und die Lektüre des vorliegenden Urteils). Hinzu kommen die pauschalisierten (§ 13 AnwT) und praxisgemäss auf 3 % zu veranschlagenden Auslagen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer, woraus eine gerundet auf Fr. 4'000.00 festzusetzende Entschädigung resultiert.