129 StGB schuldig gemacht. Dadurch hat er eine sehr hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt, handelt es sich beim geschützten Rechtsgut, dem Leben, doch um das höchste Rechtsgut eines Menschen, welches durch den Beschuldigten in schwerwiegender Weise gefährdet worden ist (vgl. hierzu die Ausführungen in E. 2). Der Beschuldigte wird mit vorliegendem Urteil zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren verurteilt. Im Rahmen der Landesverweisung und ausländerrechtlich ist denn auch bereits ab einer Verurteilung von zwei Jahren von einem schweren Verstoss gegen die schweizerische Rechtsordnung auszugehen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1044/2019 vom 17. Februar 2020 E. 2.6).