Die Ehefrau des Beschuldigten, C._____, besitzt die belgische Staatsangehörigkeit und ist im Kosovo geboren. Sie spricht Albanisch und Französisch und gab an der Berufungsverhandlung an, im Falle einer Landesverweisung bereit zu sein, zusammen mit dem Beschuldigten die Schweiz zu verlassen. Die Hochzeit fand im Kosovo statt (eGeres; GA act. 199 ff.; Protokoll Berufungsverhandlung S. 4 ff.).