Auch die persönliche und gesellschaftliche Integration des Beschuldigten erweist sich als maximal durchschnittlich. Er lebt zusammen mit seiner Ehefrau C._____ und den gemeinsamen Kindern in V._____ (UA act. 399). In der Schweiz leben dem Beschuldigten zufolge ein Bruder, zwei Onkel sowie zwei Cousins (UA act. 399). Ein aktuelles Engagement in einem Verein, einer gemeinnützigen Organisation oder Institution in der Schweiz sind nicht ersichtlich.