Seine wirtschaftliche und berufliche Integration erweist sich als maximal durchschnittlich: Der Beschuldigte ist, nachdem er sein früheres Unternehmen, die K._____ GmbH, welche in finanzielle Schieflage geraten ist, verkauft hat, auf dem Bau als Vorarbeiter tätig (Protokoll Berufungsverhandlung S. 8). Zu seiner Ausbildung gibt er an, lediglich Kurse für Bauunternehmen im Kosovo sowie in Belgien besucht zu haben (UA act. 399; 434; GA act. 207). An der Berufungsverhandlung gab er an, keine Schulden mehr zu haben (Protokoll Berufungsverhandlung S. 8), nachdem er an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung noch angegeben hatte, Schulden in Höhe von ca. Fr. 12'000.00 zu haben (GA act. 207).