3.3. Der Beschuldigte ist kosovarischer Staatsbürger. Er hat mit der Gefährdung des Lebens gemäss Art. 129 StGB eine Katalogtat i.S.v. Art. 66a Abs. 1 lit. b StGB begangen, welche eine obligatorische Landesverweisung für 5 bis 15 Jahre zur Folge hat. Er ist somit grundsätzlich aus der Schweiz zu verweisen.