3. Landesverweisung 3.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten für die Dauer von 10 Jahren des Landes verwiesen. Auf eine Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) hat sie verzichtet. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, es sei von einer Landesverweisung abzusehen (Berufungserklärung S. 2), während die Staatsanwaltschaft beantragt, die Dauer der Landesverweisung sei auf 15 Jahre festzulegen (Berufungserklärung S. 1).