Es kann ihm zwar keine überaus grausame Vorgehensweise angelastet werden, wobei seine Handlungsweise durchaus verwerflich und somit in einem hohen Masse skrupellos erscheint. So ist er aus nichtigen und in keiner Weise nachvollziehbaren Gründen nicht davor zurückgeschreckt, seine Ehefrau und die Mutter seiner Kinder C._____ in unmittelbare Lebensgefahr zu bringen, dies aus Wut, weil sie sein Mobiltelefon ohne seine Zustimmung durchsucht hat und so seine Affäre hat auffliegen lassen. Es gibt keinen vernünftigen Grund für eine derartige Reaktion.