Auch C._____ bestätigte an ihrer verwertbaren delegierten Einvernahme vom 9. Juni 2021, dass sich am Abend des 5. Juni 2021 die Nerven etwas aufgeschaukelt hätten, der Beschuldigte sich über sie aufgeregt habe und wütend geworden sei. Auf die Frage, was passiert sei, gab sie an, dass der Beschuldigte jeweils die Schreie der Kinder nicht aushalte und es dann an ihr auslasse. Zwischen ihr und dem Beschuldigten sei es zu einem Streit gekommen. Sie sei am Tattag durch den Beschuldigten an ihrer Wange geschlagen und geschubst worden. Dies sei jedoch nicht gefährlich gewesen. Danach habe sie keine Erinnerung mehr.