Der Beschuldigte bestritt zwar anlässlich der Eröffnung seiner Festnahme vom 7. Juni 2021, seine Ehefrau C._____ geschlagen oder gewürgt zu haben. Sie wolle sich mit diesen Anschuldigungen an ihm rächen, weil er sie betrogen habe. Er gestand jedoch ein, dass es zu einem Streit gekommen sei und er C._____ im Rahmen dieses Streits gestossen habe, weshalb sie an der Wand angekommen sei (UA act. 392 ff.). An seiner Einvernahme vom 10. Juni 2021 gab der Beschuldigte an, das, was passiert sei, sei wahrscheinlich deshalb passiert, weil er viel Stress in seinem Geschäft gehabt habe. Er habe mit C._____ gestritten, dies mehrheitlich verbal und er habe sie gestossen (UA act.