Zusammenfassend kann auf das vollständige, nachvollziehbare und schlüssige rechtsmedizinische Gutachten des Kantonsspitals Aarau vom 21. Juni 2021 betreffend die durchgeführte forensisch-klinische Untersuchung von C._____, wie auch das dazugehörige Ergänzungsgutachten vom 22. September 2021, abgestellt werden. Aufgrund dessen ist der Beweisantrag des Beschuldigten, es sei ein neues Obergutachten zu den vorgenannten (Ergänzungs-)Gutachten einzuholen, welches sich umfassend zu möglichen Alternativursachen für die festgestellten Punktblutungen im rechten Trommelfell und an den Augenlidern sowie zur Qualität der Gutachten äussere (Berufungs-