Faustschläge gegen den Kopf seien geeignet, diese Verletzungen verursacht zu haben. Sodann seien an der linken Oberarminnenseite zwei fleckenförmige Blutergüsse gefunden worden, welche zwanglos mit einer Haltegriffverletzung vereinbar seien, wie sie durch festes Zupacken entstehe. An der rechten Oberarmrückseite habe sich ein Bluterguss mit begleitender Schürfung gezeigt. Dieses könne durch Schläge gegen den Körper entstanden sein. Es sei jedoch auch denkbar, dass diese Verletzung durch ein Anschlagen gegen eine harte Struktur entstanden sei, habe der Beschuldigte doch berichtet, C._____ geschoben zu haben und dass diese an der Wand angekommen sei.