Die Stauungsblutungen an den Augenlidern und am rechten Trommelfell seien als Zeichen einer kreislaufrelevanten Gewalteinwirkung gegen den Hals zu interpretieren. Am Kopf hätten sich in der behaarten Kopfhaut links- und rechtsseitig kleinherdige Hauteinblutungen gezeigt und an der rechten Wange, am linken Ohrläppchen und an der Rückseite der linken Ohrmuschel hätten Blutergüsse und an den Lippeninnenseiten linksseitig und an der Wangenschleimhaut Unterblutungen und Schleimhautläsionen festgestellt werden können. Diese Verletzungen seien die Folge mehrfacher stumpfer Gewalteinwirkung gegen den Kopf. Faustschläge gegen den Kopf seien geeignet, diese Verletzungen verursacht zu haben.