1.2. Die Anklage wirft dem Beschuldigten zusammenfassend vor, sich der versuchten vorsätzlichen Tötung gemäss Art. 111 StGB i.V.m Art. 22 Abs. 1 StGB schuldig gemacht zu haben, indem er am Abend des 5. Juni 2021 in der Familienwohnung an der X-Strasse […] in V._____ seine Ehefrau C._____ mit seinen Fäusten gegen deren Kopf und Körper im Schulterbereich geschlagen, sie in der Küche zu Boden gedrückt und sie anschliessend ins Schlafzimmer gezerrt habe. Er habe zu ihr gesagt, er wolle sie umbringen und habe C._____ mehrere Faustschläge gegen deren Kopf verpasst, sie am Hals gepackt und gewürgt.