2. Mit Urteil vom 8. November 2022 sprach das Bezirksgericht Baden den Beschuldigten von den Vorwürfen der Drohung und der mehrfachen Tätlichkeiten frei und der Gefährdung des Lebens gemäss Art. 129 StGB und der einfachen Körperverletzung gemäss Art. 123 Ziff. 2 Abs. 3 StGB schuldig und verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren mit einem unbedingten Anteil von 18 Monaten sowie einem bedingt zu vollziehenden Anteil von 18 Monaten, Probezeit 3 Jahre, einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 80.00, Probezeit 3 Jahre, sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 1'000.00, ersatzweise 13 Tage Freiheitsstrafe. Auf den Widerruf