Neben der missglückten sozialen Integration ist auch von keiner beruflichen Integration in der Schweiz auszugehen. Der Beschuldigte verfügt über keine Ausbildung und musste in der Schweiz mehrfach von der Sozialhilfe unterstützt werden (MIKA-Akten). Inzwischen habe er sich selbständig gemacht und seine Firma, mit welcher er im Bauwesen tätig sei, laufe gut, wobei dem Beschuldigten weder der Jahresabschluss noch die Erfolgsrechnung seiner Firma bekannt zu sein scheinen (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 27 f.). In Nordmazedonien scheint eine Integration vollends möglich, zumal er sich dort ohne Einschränkungen verständigen kann und seine drei Kinder dort leben.