Für die mehrfache qualifizierte einfache Körperverletzung wird er denn auch zu einer (bedingten) Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass das Obergericht ohne Geltung des Verschlechterungsverbots eine höhere Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren ausgefällt hätte (siehe dazu oben). Bei den Vergehen des Beschuldigten, darunter nebst den qualifizierten einfachen Körperverletzungen auch eine Todesdrohung, handelte es sich mitnichten um Bagatellen. Vielmehr weist das Verhalten des Beschuldigten auf eine grosse Gleichgültigkeit gegenüber der Schweizerischen Rechtsordnung und fremden Rechtgüter hin.