Gemäss eigenen Angaben anlässlich der Berufungsverhandlung führt der Beschuldigte nach wie vor seine GmbH im Bauwesen und zahlt sich einen Lohn von monatlich rund Fr. 5'000.00 aus (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 26 f.). Der Beschuldigte ist verheiratet und hat drei volljährige Kinder aus erster Ehe, welche in Mazedonien leben (act. 6). Entsprechend ist nicht von veränderten finanziellen Verhältnisse gegenüber dem vorinstanzlichen Verfahren auszugehen und es bleibt beim Tagessatz von Fr. 80.00. Die Geldstrafe beläuft sich damit auf Fr. 14'400.00 (180 x Fr. 80.00).