Wer jemanden in Schrecken oder Angst versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Der Tatbestand der Drohung schützt den inneren Frieden sowie das Gefühl von Sicherheit (BGE 141 IV 1 E. 3.2.2). Der Beschuldigte hat B._____ und C._____ angedroht, zuhause eine Pistole zu holen und sie zu erschiessen. Es handelt sich dabei um eine gegen das Leben und somit das höchste Rechtsgut überhaupt gerichtete Drohung. Diese hat die Betroffenen in ihrem Sicherheitsgefühl erheblich und nicht bloss ganz kurzfristig eingeschränkt. Sie haben die Drohung ernst genommen und sie ging auch nicht spurlos an ihnen vorbei. Relativierend dazu ist jedoch zu berücksichtigen, dass die