Der Beschuldigte hat ihm von hinten einen so heftigen Schlag gegen den Kopf verpasst, dass die Flasche zerbrochen ist und B._____ er in der Folge eine Schnittverletzung an der Schulter erlitten hat. Mithin ist die Vorgehensweise des Beschuldigten deutlich über die blosse Tatbestandserfüllung hinausgegangen und liegt nahe an der Grenze zu einer (versuchten) schweren Körperverletzung, was sich entsprechend verschuldenserhöhend auswirkt.