Bei der Art und Weise der Tatausführung bzw. der Verwerflichkeit des Handelns ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte eine Glasflasche und damit einen gefährlichen Gegenstand verwendet hat. Die qualifizierte einfache Körperverletzung sieht im Vergleich zum Grundtatbestand keinen höheren Strafrahmen vor, weshalb die Verwendung der Glasflasche als gefährlicher Gegenstand innerhalb des ordentlichen Strafrahmens als verschuldenserhöhender Faktor zu berücksichtigen ist. Durch den Einsatz der Glasflasche wurde B._____ einem erheblichen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Der Beschuldigte hat ihm von hinten einen so heftigen Schlag gegen den Kopf verpasst, dass die Flasche zerbrochen ist und B.__