gläsernen CocaCola-Flasche seitlich gegen den Kopf geschlagen, dass diese zerborsten ist. B._____ hat dabei oberflächliche Schürfungen und eine Beule an der linken Stirn und eine ca. 7 cm Schnittwunde an der Schulter erlitten. B._____ brauchte keine notfallmässige Verarztung und seine Verletzungen sind in kurzer Zeit folgenlos abgeheilt. Die erlittenen Verletzungen von B._____ sind nicht als besonders schwer zu bezeichnen, liegen aber auch nicht mehr im Bagatellbereich. Im Rahmen der vom Tatbestand der einfachen Körperverletzung erfassten Verletzungen ist von einem mittelschweren Taterfolg auszugehen.