Ausgangspunkt für die Strafzumessung bildet die Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts (Art. 47 Abs. 2 StGB), Der Tatbestand der einfachen Körperverletzung schützt sowohl die körperliche Integrität als auch die psychische Gesundheit (BGE 134 IV 189 E. 1.4). Gemäss dem erstellten Sachverhalt hat der Beschuldigte im Rahmen eines Raufhandels B._____ ohne Vorwarnung von hinten so heftig mit einer - 14 -