391 Abs. 2 StPO) ist darauf im Rahmen des Berufungsverfahrens nicht mehr zurückzukommen und entsprechend für den Raufhandel und die Drohung eine Geldstrafe auszusprechen. Für die mehrfache qualifizierte Körperverletzung kommt jedoch aufgrund des Verschuldens (siehe dazu sogleich) ausschliesslich eine Freiheitsstrafe in Frage. 4.4. 4.4.1. Die Einsatzstrafe ist für die qualifizierte einfache Körperverletzung durch den Schlag mit der Glasflasche festzusetzen. Dazu ergibt sich Folgendes: