3.6.2. Nachdem der Beschuldigte wegen mehrfacher qualifizierter einfacher Körperverletzung schuldig gesprochen wird, weil er im Rahmen der Auseinandersetzung mit B._____, C._____ und E._____ (welche je wegen Raufhandels rechtskräftig verurteilt worden sind) vor der «G._____ Bar» B._____ eine CocaCola-Flasche über den Kopf geschlagen hat und C._____ mit einem Baustellenschild einen Schlag versetzt hat, ist ohne Weiteres auch der Tatbestand des Raufhandels erfüllt. Die von B._____ und C._____ erlittenen Verletzungen gehen klar über Tätlichkeiten hinaus, womit die objektive Strafbarkeitsbedingung der Verletzungsfolgen erfüllt ist.