_ mittels seines Armes abgewehrt worden wäre, sehr wahrscheinlich nicht von vorne ins Gesicht erfolgt, sondern es wäre zu einem Schlag gegen den (seitlichen) Hinterkopf gekommen, was gemäss bundesrechtlicher Rechtsprechung alleine noch nicht für die Annahme einer schweren Körperverletzung ausreicht. C._____ konnte den Schlag zwar abwehren, erlitt dennoch Verletzungen, welche über Tätlichkeiten hinausgehen (Schmerzen im Arm, welche mehrere Tage andauerten, act.