Es ist jedoch nicht generell davon auszugehen, dass Schläge gegen den Kopf regelmässig zu schweren und bleibenden Schäden oder lebensgefährlichen Verletzungen führen, es sind stets die konkreten Tatumstände zu berücksichtigen (Urteil des Bundesgerichts 6B_161/2016 vom 12. Oktober 2016 E. 1.4.1 f.). Vorliegend hat der Beschuldigte B._____ die CocaCola-Flasche von hinten seitlich an den Kopf geschlagen, wobei diese in der Folge zerbrochen ist. B._____ erlitt durch den eigentlichen Schlag lediglich eine Beule und leichte Schürfungen an der Stirn sowie eine Schnittverletzung an der Schulter (act. 76 und 142 f.). Obwohl der Beschuldigte den Schlag offenbar so heftig ausgeführt hat, dass die