Zwar sind Schläge mit gefährlichen Gegenständen (beispielsweise Glasflaschen) gegen den Klopf eines Menschen grundsätzlich geeignet, schwere Körperverletzungen oder sogar den Tod des Opfers herbeizuführen, wobei dieses Risiko umso grösser ist, wenn das Opfer ohne Reaktions- oder Abwehrmöglichkeiten am Boden liegt (Urteil des Bundesgerichts 6B_526/2020 vom 24. Juni 2021 E. 1.2.2). Es ist jedoch nicht generell davon auszugehen, dass Schläge gegen den Kopf regelmässig zu schweren und bleibenden Schäden oder lebensgefährlichen Verletzungen führen, es sind stets die konkreten Tatumstände zu berücksichtigen (Urteil des Bundesgerichts 6B_161/2016 vom 12. Oktober 2016 E. 1.4.1 f.).