3.5.3. 3.5.3.1. Betreffend den Schlag mit der CocaCola-Flasche ergibt sich sodann Folgendes: Zwar sind Schläge mit gefährlichen Gegenständen (beispielsweise Glasflaschen) gegen den Klopf eines Menschen grundsätzlich geeignet, schwere Körperverletzungen oder sogar den Tod des Opfers herbeizuführen, wobei dieses Risiko umso grösser ist, wenn das Opfer ohne Reaktions- oder Abwehrmöglichkeiten am Boden liegt (Urteil des Bundesgerichts 6B_526/2020 vom 24. Juni 2021 E. 1.2.2).